Winterdienst für Hausverwaltungen und Gewerbe
Ihre Verkehrssicherungspflicht in festen Händen.
Von der Räumung und Streuung von Wegen und Parkflächen bis zur Schneefreiheit Ihrer Eingänge: Wir behalten die Wetterlage im Blick und setzen Streumittel passend zu Fläche und örtlichen Vorschriften ein.
Leistungsumfang
Was wir für Sie übernehmen
Räum- und Streudienst
Gehwege, Zugänge, Eingänge, Zufahrten und Parkflächen nach den örtlichen Vorgaben und Ihrem Auftrag.
Wetterlage im Blick
Wir beobachten die Wetterlage und rücken bei Schnee und Glätte aus.
Dokumentation auf Wunsch
Auf Wunsch dokumentieren wir die Einsätze, damit Sie die Erfüllung Ihrer Verkehrssicherungspflicht belegen können.
Passende Streumittel
Einsatz von Streumitteln passend zu Fläche und örtlichen Vorschriften.
Leistungen im Detail
Eigentümer und Verwaltungen müssen dafür sorgen, dass Wege und Zugänge bei Schnee und Glätte sicher begehbar sind. Viele Gemeinden übertragen zudem die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege auf die Anlieger.
Diese Pflicht können Sie vertraglich auf uns übertragen. Dafür legen wir vorab fest, welche Flächen wir in welcher Reihenfolge räumen und streuen.
Wichtig ist eine klare Abgrenzung: Welche Flächen gehören zum Auftrag, welche räumt die Gemeinde, und welche Wege sind nachrangig? Diese Punkte halten wir in einem Flächenplan fest, den Sie vor Saisonbeginn erhalten. So ist für alle Beteiligten nachvollziehbar, wofür wir zuständig sind.
Räumen und Streuen
- Öffentliche Gehwege vor dem Grundstück, soweit nach Satzung Ihre Pflicht
- Zugänge, Eingänge und Außentreppen
- Zufahrten, Parkplätze und Hofflächen
- Erneutes Streuen bei anhaltender Glätte
Streumittel
- Einsatz passend zu Fläche und örtlichen Vorschriften
- Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein. Wir richten uns nach der jeweiligen Satzung.
Organisation
- Flächenplan mit Prioritäten
- Beobachtung der Wetterlage in der Saison
- Auf Wunsch eine Dokumentation der Einsätze
Typische Intervalle und Einsatzzeiten
Zeiten und Saison, allgemein:
- Die Räum- und Streuzeiten ergeben sich aus der Satzung Ihrer Gemeinde und gelten meist an Werktagen ab dem frühen Morgen bis zum Abend, an Sonn- und Feiertagen oft etwas später
- Die Saison läuft üblicherweise von November bis März; den Vertragszeitraum legen wir mit Ihnen fest
- Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte wird der Einsatz wiederholt
Die genauen Intervalle legen wir nach der Objektbegehung gemeinsam mit Ihnen fest.
Für wen?
Hausverwaltungen und WEG, Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Gewerbeparks, Praxen und Unternehmen mit eigenen Zufahrten und Parkplätzen.
Wo?
Schwerpunkt ist das Rhein-Main-Gebiet mit Frankfurt am Main (Sitz in Eschborn). Darüber hinaus sind wir bundesweit im Einsatz. Mehr dazu unter Einsatzgebiet.
Mit anderen Leistungen kombinieren
Diese Leistung lässt sich mit unseren weiteren Diensten zu einem Paket bündeln, mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung. Mehr dazu unter Facility Management.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Anfrage
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.
Objektbegehung
Vor Ort
Angebot
Mit Leistungsverzeichnis
Start mit festem Objektleiter
Fester Objektleiter
FAQ
Häufige Fragen
Übernehmen Sie die Räum- und Streupflicht?
Ja. Wir räumen und streuen Gehwege, Zugänge, Eingänge, Zufahrten und Parkflächen nach den örtlichen Vorgaben und Ihrem Auftrag.
Werden die Einsätze dokumentiert?
Auf Wunsch ja. Eine Einsatzdokumentation kann als Nachweis für Eigentümer, Beirat und Versicherung dienen.
Wann sollte man den Winterdienst beauftragen?
Rechtzeitig vor der Saison, damit der Dienst ab dem ersten Schnee gesichert ist.
Angebot für Winterdienst anfordern
Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt. Danach stimmen wir Leistungsumfang und einen Termin zur Besichtigung mit Ihnen ab.
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.
Ihr Ansprechpartner: Manuel Heel, Geschäftsführer+49 (0) 6196 204 7113info@prime-facility.de
